Die Hospiz-Aufnahme
Aufnahmekriterien
In einem stationären Hospiz werden Menschen aufgenommen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden. Dabei sollte kein Bedarf an kurativer Krankenhausbehandlung vorliegen und keine Möglichkeit zur ambulanten Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten bestehen.
Der behandelnde Arzt muss dem Patienten einen Antrag zur Aufnahme für die stationäre Versorgung ausstellen mit einer Diagnose und einer Aussage zur Notwendigkeit der Aufnahme in einem Hospiz. Dieses Formular wird bei der Pflegekasse eingereicht und geprüft. Das Antragsformular gibt es im Hospiz, bei der Kasse oder hier. Bei Aufnahme muss eine Kostenübernahme der Kasse vorliegen.
Angehörigenarbeit
Wir legen großen Wert auf eine qualifizierte Versorgung und kompetente Betreuung rund um die Uhr: Währenddessen kümmern wir uns um die palliative (schmerzlindernd)-pflegerische, physio-sozialen und spirituelle Begleitung des Gastes. Wir überwachen die Symptome der Erkrankung, lindern Beschwerden, wobei der Schwerpunkt auf der Schmerztherapie liegt. Außerdem unterstützen wir die Angehörigen durch Einzelgespräche und Trauerarbeit dabei, den Angehörigen zu begleiten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Betreuung wird von niedergelassenen Ärzten (Hausärzten) übernommen, die im Hospiz nicht fest angestellt sind. Hier kann jeder Hausarzt, der den Gast bis zum Zeitpunkt der Aufnahme im Hospiz behandelt hat, seinen Patienten weiter begleiten. In der stationären Einrichtung am Aubach arbeitet ein multiprofessionelles Team aus palliativmedizinisch geschulten Mitarbeitern und ehrenamtlichen Hospizhelfern.
Ansprechpartner und Telefonnummern
Katy Nülken
Hospizleitung
Schweriner Hospiz am Aubach
Wismarsche Straße 298 h
19055 Schwerin
(mit der Straßenbahnlinie 1, Haltestelle Lewenberg, bequem zu erreichen)
Tel.: | (0385) 30 30 770 | |
Fax: | (0385) 30 30 765 |